Die taiwanesische Finanzverwaltung kündigte an, dass die derzeitige Ausnahmeregelung, wonach Gastronomiebetriebe mit einem Monatsumsatz von über 200.000 NT$ von der Ausstellung von einheitlichen Rechnungen befreit sind, im Jahr 2029 offiziell aufgehoben wird. Rund 70.000 Betriebe im ganzen Land sind davon betroffen, und der Steuersatz wird von 1 % auf 5 % steigen.
(Vorheriger Kontext: Taiwans Besteuerung von Kryptowährungen sorgt für Unmut: „Auch bei Nicht-Auszahlung muss man melden“, Finanzministerium und Finanzaufsicht spielen jeweils ihr eigenes Spiel?)
(Hintergrund: Neueste Regelungen 2025: Steuerpflicht für Krypto-Investoren: Unterschiede bei in- und ausländischen Einkünften, Verluste bei virtuellen Währungen können geltend gemacht werden?)
Die langjährige „Rechnungsbefreiung“ der taiwanesischen Gastronomie steht vor dem Aus. Das Finanzministerium kündigte an, dass Betriebe mit einem Monatsumsatz von über 200.000 NT$, die derzeit noch als „Kleinstunternehmen“ von der Ausstellung einheitlicher Rechnungen befreit sind, diese Sonderregelung im Jahr 2029 endgültig abschaffen wird. Schätzungsweise sind etwa 70.000 Betriebe landesweit betroffen.
Die Betriebe, die umgangssprachlich „Suppen- und Wasserläden“ genannt werden, umfassen Imbissstände, Nudelhändler, Lunchbox-Läden und andere Geschäfte, die täglich von der Bevölkerung konsumiert werden. Früher durften sie aufgrund der Schwierigkeit, die Kosten für Zutaten genau zu kalkulieren, die 1 %-ige Steuerermäßigung nutzen und waren von der Ausstellungspflicht befreit.
Derzeit müssen kleine Gastronomiebetriebe nur 1 % Umsatzsteuer zahlen, die vom Finanzamt halbjährlich festgesetzt wird, ohne eine einheitliche Rechnung ausstellen zu müssen. Nach der Abschaffung im Jahr 2029 müssen diese Betriebe in den normalen Steuerstatus wechseln, wobei der Steuersatz auf 5 % ansteigt – eine Verfünffachung.
Das Finanzministerium betonte, dass dies kein „plötzlicher Steueranstieg“ sei, sondern eine notwendige Anpassung im Zuge der zunehmenden Verbreitung elektronischer Zahlungen und transparenterer Transaktionen, um ein gerechteres Steuersystem zu schaffen.
Um die Auswirkungen abzumildern, bietet das Finanzministerium Übergangsmaßnahmen an: Wenn die Betriebe vor Ablauf der Frist mobile Zahlungen einführen und bestimmte Bedingungen erfüllen, können sie den ermäßigten Steuersatz von 1 % bis Ende 2028 beibehalten, um ihnen eine Übergangszeit zur Anpassung an das neue System zu geben.
Gleichzeitig werden auch Maßnahmen des Gesundheitsministeriums umgesetzt, die von Gastronomiebeschäftigten verlangen, keinen Kontakt zwischen Geld und Lebensmitteln zu haben.