
Südkorea hat innerhalb einer Woche drei Maßnahmen im Zusammenhang mit Kryptowährungen eingeführt, was in der Branche Bedenken hinsichtlich der Regulierungstendenzen ausgelöst hat. Diese drei Maßnahmen sind: der Verkauf von 320,88 Bitcoin, die vom Gwangju Regionalstaatsanwaltamt zurückerlangt wurden; die Planung der Finanzaufsichtsbehörde (FSC), USDT und USDC von den neuen Investitionsrichtlinien für Unternehmen auszuschließen; sowie eine Einigung zwischen der Demokratischen Partei und der FSC, eine Obergrenze von 34 % für die Beteiligung an Börsenhauptaktionären festzulegen.
Das Gwangju Regionalstaatsanwaltamt kündigte am 10. März an, innerhalb von 11 Tagen vom 24. Februar bis zum 6. März insgesamt 320,88 Bitcoin in mehreren Chargen verkauft zu haben, was etwa 31,59 Milliarden Won (rund 21,6 Millionen US-Dollar) einbrachte. Die Erlöse wurden in die Staatskasse eingezahlt. Diese Bitcoin stammten aus einem Fall, bei dem eine Mutter und ihre Tochter wegen illegalen Online-Glücksspiels verurteilt wurden. Bei der Übergabe im August 2025 wurden die Gelder durch Mitarbeiter versehentlich auf eine Phishing-Website umgeleitet, was zu einem Diebstahl führte. Im Januar 2026 wurde nach Koordination mit der Börse eine Kontosperrung erreicht und die Gelder erfolgreich zurückerlangt.
Das Interesse der Märkte wurde weniger durch den Verkauf selbst geweckt – die Liquidation von beschlagnahmtem Vermögen ist ein Standardverfahren – sondern durch die Entscheidung Südkoreas, die Bitcoin sofort zu liquidieren, anstatt, wie die aktuelle US-Regierung, Bitcoin als langfristiges Staatsvermögen zu halten.
Die FSC arbeitet an Leitlinien, die börsennotierten Unternehmen erlauben, in digitale Vermögenswerte zu investieren, jedoch sollen Stablecoins wie USDT und USDC voraussichtlich ausgeschlossen werden. Der Grund ist, dass nach dem südkoreanischen Devisenhandelsgesetz Stablecoins nicht als legale Zahlungsmittel im Ausland anerkannt sind. Das Halten von Stablecoins durch Unternehmen könnte implizit deren Verwendung als Zahlungsmittel bedeuten, was regulatorisch problematisch ist. Vor der Gesetzesänderung wird vorsichtig vorgegangen. Ein Gesetzesentwurf, der Stablecoins als Zahlungsmittel anerkennt, wurde im Oktober 2025 dem Parlament vorgelegt und befindet sich noch in der Prüfung. Einige börsennotierte Exportunternehmen haben Lobbyarbeit betrieben, um USDC aufzunehmen, da es im internationalen Handel als Währungsabsicherung dient.
Die Arbeitsgruppe für digitale Vermögenswerte der Demokratischen Partei und die FSC haben eine Einigung erzielt, eine Obergrenze von 34 % für die Beteiligung an Börsenhauptaktionären festzulegen. Diese Zahl entspricht der Minderheitsbeteiligungsschwelle von 33,4 %, die im Handelsgesetz geregelt ist, und liegt über den zuvor diskutierten 15 % bis 20 %. Bei einer Anhörung im Nationalparlament am 9. März wiesen Oppositionsabgeordnete darauf hin, dass es in den USA und Europa keine vergleichbaren Regelungen gebe; das Forschungsbüro des Parlaments warnte vor möglichen verfassungsrechtlichen Konflikten bei Eigentumsschutz und Rückverfolgbarkeit. Akademische Kritiker befürchten einen „Beobachter-Effekt“ – eine zu starke Streuung der Eigentumsverhältnisse könnte dazu führen, dass bei Krisenentscheidungen die Entscheidungsfindung unklar wird. Die wichtigste Bewährungsprobe ist die geplante Fusion zwischen dem Betreiber von Upbit, Dunamu, und Naver Financial. Berichten zufolge erwägt die Aufsichtsbehörde, die Eigentumsrechte des Gründers und die „Kooperationsrechte“ von Naver getrennt zu bewerten. Die Verhandlungen zwischen Partei und Regierung wurden vom März auf April verschoben.
Bei isolierter Betrachtung haben jede Maßnahme ihre eigene rationale Begründung: Die Liquidation beschlagnahmter Vermögenswerte ist ein Standardverfahren; die Ausnahmeregelung für Stablecoins spiegelt eine rechtliche Lücke wider, nicht eine politische Kehrtwende; die Begrenzung der Beteiligungsquote wird als Schutzmaßnahme gegen den Zusammenbruch von Börsen gesehen. Allerdings interpretieren Märkte politische Signale selten isoliert. Eine Reihe von kumulativen Maßnahmen – Bitcoin-Verkauf, Ausschluss von Stablecoins, Begrenzung der Eigentumsquote – erzeugen oft eine größere Marktwirkung, als die Summe der einzelnen Maßnahmen vermuten lässt, insbesondere in einer Phase, in der die Details des „Grundgesetzes für digitale Vermögenswerte“ noch verhandelt werden.
Das derzeitige südkoreanische Recht sieht vor, beschlagnahmte Vermögenswerte in bar zu liquidieren und in die Staatskasse einzuzahlen. Es besteht kein strategischer Gegensatz zu den US-Plänen, Bitcoin langfristig als Staatsreserve zu halten. Der Verkauf durch das Gwangju Regionalstaatsanwaltamt ist eine Maßnahme im Rahmen eines konkreten Strafverfahrens und keine politische Erklärung.
Die Entscheidung der FSC spiegelt rechtliche Konflikte wider, nicht eine Ablehnung von Stablecoins. Das Devisenhandelsgesetz in Südkorea erkennt Stablecoins derzeit nicht als legale Zahlungsmittel an. Das Halten von Stablecoins durch Unternehmen könnte rechtlich implizit deren Verwendung als Zahlungsmittel bedeuten, weshalb vorsichtig vorgegangen wird. Diese Ausnahmeregelung ist möglicherweise temporär und hängt vom Fortschritt der Gesetzesänderung im Parlament ab.
Der Vorschlag steht in Frage hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit. Das Forschungsbüro des Parlaments weist auf mögliche Konflikte mit Eigentumsschutz und Rückverfolgbarkeit hin; Kritiker befürchten, dass eine zu starke Streuung der Eigentumsverhältnisse die Krisenentscheidungen erschweren könnte. Die endgültigen Regelungen werden noch verhandelt, die entsprechenden Gespräche wurden vom März auf April verschoben.