
Amerikanische Securities and Exchange Commission (SEC) Vorsitzender Paul Atkins hielt am Donnerstag eine Rede am Legal Research Institute und stellte klar, dass diese Interpretation „nur der Anfang und kein Ende“ sei. Er betonte, dass die SEC eine völlig andere Herangehensweise an den Umgang mit digitalen Vermögenswerten verfolgen werde, die sich deutlich von der bisherigen „Durchsetzung und Regulierung“ unterscheidet. Nach dem SEC-Rahmenwerk „gilt nur eine Kategorie von Kryptowerten weiterhin als Wertpapier“, während die meisten anderen Kryptowährungen nicht unter die Zuständigkeit der SEC fallen.
Atkins klärte in seiner Rede am Donnerstag die konkreten Anwendungsgrenzen der neuen SEC-Interpretation. Nach diesem Rahmenwerk gelten die folgenden digitalen Vermögenswertkategorien in der Regel nicht als Bundeswertpapiere der SEC:
Digitale Güter: Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, XRP, Solana, Dogecoin, die von der SEC als Waren eingestuft werden
Digitale Werkzeuge: Utility-Token mit spezifischen Plattformfunktionen
Digitale Sammlerstücke: Einzigartige digitale Vermögenswerte, einschließlich Non-Fungible Tokens (NFTs)
Stablecoins: Zahlungsstabile Coins (digitale US-Dollar-Assets, die an Fiat-Währungen gekoppelt sind)
Die einzige Kategorie, die weiterhin den SEC-Wertpapiergesetzen unterliegt, sind „Tokenisierte traditionelle Wertpapiere“ – also die Digitalisierung bestehender Aktien, Anleihen und anderer Finanzinstrumente auf der Blockchain.
Atkins betonte, dass nach der Unterzeichnung des Memorandum of Understanding (MOU) zwischen der SEC und der Commodity Futures Trading Commission (CFTC) in der letzten Woche die wichtigste Aufgabe der SEC darin bestehe, zu klären, wie die Bundeswertpapiergesetze im neuen Rahmen auf Kryptowährungen angewendet werden, anstatt durch Durchsetzungsmaßnahmen die Regulierungsgrenzen zu gestalten – ein klares Abschied von der bisherigen „Klagen statt Gesetzgebung“-Praxis.
Obwohl die SEC-Interpretation bereits für kurzfristige Klarheit auf dem Markt sorgt, laufen parallel dazu gesetzgeberische Prozesse mit höherer Rechtskraft. Das sogenannte „Digital Asset Market Structure Act“ (CLARITY-Gesetz) wurde im Juli 2025 im Repräsentantenhaus verabschiedet und befindet sich derzeit im Senat in komplexer Koordination.
Am Donnerstag bestätigte ein Sprecher des republikanischen Senators Cynthia Lummis aus Wyoming gegenüber den Medien, dass die republikanischen Senatoren an einem geschlossenen Treffen mit dem White House-Kryptowährungsberater Patrick Witter teilnahmen, um die Fortschritte beim CLARITY-Gesetz zu besprechen.
Das Ergebnis dieses Treffens wird in der Branche vorsichtig optimistisch aufgenommen. Das Büro von Lummis erklärte, das Treffen sei „sehr produktiv und positiv“ gewesen, und es wurde bekannt, dass die Gesetzgeber bei einem Kernstreitpunkt, der Ertragsrate von Stablecoins, „zu 99 % Einigung erzielt“ hätten. Auch die Verhandlungen im Bereich der digitalen Vermögenswerte im Rahmen des CLARITY-Gesetzes seien „guten Fortschritten“ unterworfen.
Derzeit hat der Landwirtschaftsausschuss des Senats im Januar eine Version des Gesetzes vorangetrieben, während der Banking-Ausschuss des Senats bis Donnerstag noch keine Abstimmung über das CLARITY-Gesetz geplant hat. Die Streitfrage um die Ertragsrate von Stablecoins bleibt das letzte große Hindernis.
Die SEC-Interpretation ist eine Auslegung der bestehenden Gesetze durch die Verwaltungsbehörde. Technisch kann ein Nachfolger sie durch eine neue Mitteilung ändern oder aufheben, besitzt aber keine dauerhafte Kraft wie ein vom Gesetzgeber verabschiedetes Gesetz. Deshalb betonte Atkins mehrfach die Bedeutung eines vom Kongress verabschiedeten CLARITY-Gesetzes – nur durch Gesetzgebung kann eine nachhaltige Rahmenregelung für die Kryptowährungsregulierung geschaffen werden, die über Regierungswechsel hinaus Bestand hat.
Laut dem neuen SEC-Rahmenwerk fallen zahlungsorientierte Stablecoins nicht mehr unter die Wertpapiergesetze der SEC. Die Regulierung der Stablecoins gerät dadurch jedoch nicht in ein Vakuum – im Rahmen des voranschreitenden CLARITY-Gesetzes sowie des parallel vorangetriebenen GENUIS-Gesetzes (Spezialgesetzgebung für Stablecoins) könnte die Aufsicht durch die CFTC (falls sie als Waren eingestuft werden) oder durch die Bundesbank erfolgen. Das endgültige regulatorische Rahmenwerk steht noch aus.
Die Aussage der Lummis-Büros, „zu 99 % Einigung“ zu haben, ist eine positive Einschätzung des Fortschritts bei den Kernverhandlungen. Es zeigt, dass die letzte große Hürde, die Ertragsrate von Stablecoins, sich nähert. Die Gesetzgebung ist jedoch noch nicht abgeschlossen: Es müssen noch Abstimmungen in den Ausschüssen erfolgen, die Versionen in beiden Kammern abgestimmt werden und der Präsident das Gesetz unterzeichnen. Trotz positiver Entwicklung gab es in der Geschichte der Kryptowährungs-Gesetzgebung bereits mehrfach Situationen, in denen „nahezu fertig“ erreicht wurde, dann aber durch neue Differenzen wieder ins Stocken geriet. Daher ist eine vorsichtige Erwartung geboten.