Das Arbeitsministerium der USA geht vor, um zu klären, wie Krypto- und Private-Equity-Unternehmen in 401(k)-Pläne einbezogen werden könnten

  • Das US-Arbeitsministerium hat einen Regelentwurf vorgeschlagen, der ausführt, wie Treuhänder Vermögenswerte wie Krypto und Private Equity in 401(k)-Plänen einbeziehen dürfen.
  • Treuhänder, die die prozessbasierten Standards des Regelwerks befolgen, könnten einen Haftungsschutz (Safe Harbor) gegen Klagen wegen dieser Anlageentscheidungen erhalten.

Der US-Rentenplan könnte wieder näher an Krypto heranrücken, und zwar diesmal durch die formelle Tür der Regelsetzung. Das Arbeitsministerium hat einen neuen Regelentwurf vorgeschlagen, der klarstellen würde, wie Treuhänder alternative Vermögenswerte, einschließlich Private Equity und Kryptowährungen, bei der Zusammenstellung eines 401(k)-Plans bewerten können. Ziel ist nicht, Arbeitgeber dazu anzuhalten, Rentenpläne mit volatilen oder illiquiden Vermögenswerten zu befüllen. Es geht darum, einen Prozess zu definieren, den Manager befolgen können, wenn sie dorthin gehen wollen. Eine sicherere Rechtsgasse für alternative Vermögenswerte Im Mittelpunkt des Vorschlags steht ein Safe-Harbor-Rahmenwerk. Treuhänder müssten eine Reihe von Faktoren bewerten, darunter Performance, Gebühren, Liquidität, Bewertung und Komplexität, bevor sie eine alternative Anlageoption hinzufügen. Der Entwurf verweist außerdem auf Benchmarking als Teil dieser Prüfung. Wenn dieser Vorsichtsmaßstab erfüllt ist, würde die Regel Treuhändern zusätzlichen rechtlichen Schutz gegen Rechtsstreitigkeiten geben. Das ist wichtig, weil das rechtliche Risiko seit langem eine der größten Hürden dafür ist, Private-Market-Fonds und Krypto-Produkte aus dem Mainstream der Rentenpläne herauszuhalten. Selbst als Vermögensverwalter und einige Berater argumentierten, dass eine begrenzte Exponierung die Diversifizierung verbessern könnte, blieben viele Plan-Sponsoren fern. Das Haftungsrisiko war einfach zu hoch – oder wurde als zu hoch empfunden. Krypto wird erwähnt, aber nicht mit Freifahrtschein Bei digitalen Vermögenswerten ist der Vorschlag vor allem deshalb bemerkenswert, weil er nicht einfach die Schleusen öffnet, sondern weil er Krypto in denselben Treuhänderrahmen wie andere alternative Vermögenswerte einordnet. Das ist ein Wandel im Ton. Dennoch nimmt die Regel die schwierigen Fragen nicht weg, die mit Volatilität, Bewertung, Verwahrung und der Eignung für Teilnehmende verbunden sind. Diese bleiben sehr real. Das Arbeitsministerium hat eine 60-tägige öffentliche Kommentierungsfrist eröffnet, bevor eine endgültige Regel angenommen wird. Für die Krypto-Branche bedeutet das: Es handelt sich nicht um eine unmittelbare Auslieferung in Rentenkonten. Aber es ist ein regulatorisches Signal, dass der Zugang zunehmend von Prozess, Dokumentation und Risikokontrollen abhängen könnte – statt allein von pauschaler Zurückhaltung.

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